Arbeitsrecht
Wir betreuen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht und angrenzenden Rechtsgebieten.
Im Bereich des
individuellen Arbeitsrechts sind wir insbesondere bei der
Vorbereitung und Betreuung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvereinbarungen,
der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, leistungsorientierten Vergütungsvereinbarungen und Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
behilflich.
Im Bereich des
kollektiven Arbeitsrechts unterstützen wir unsere Mandanten bei allen
betriebsverfassungsrechtlichen Belangen, insbesondere Einigungsstellen- und Beschlussverfahren sowie Interessensausgleichs- und Sozialplanverhandlungen und Abschlüssen
tariflichen Angelegenheiten.
Bei
Umstrukturierungen von Unternehmen und Betriebsübergängen übernehmen wir für unsere Mandanten die Gestaltung und Begleitung bei der Umsetzung.
Im Beratungsbereich bieten wir unseren Mandanten zudem
Inhausschulungen für Führungskräfte und Betriebsräte zu den Themen individuelles- und kollektives Arbeitsrecht an.